Was ist das POLAS? · Ratgeber
Einsicht in die eigenen gespeicherten Daten
Viele Menschen moechten wissen, ob und welche Angaben die Polizei ueber sie gespeichert hat. Das Datenschutzrecht raeumt dafuer ein Auskunftsrecht ein. Dieser Beitrag erklaert sachlich, wie eine Einsicht in die eigenen Daten grundsaetzlich funktioniert, an wen man sich wendet und was dabei zu beachten ist.
Grundlage
Das Recht auf Auskunft
Eine POLAS Auskunft eigene Daten laesst sich in der Regel schriftlich beantragen. Das Auskunftsrecht ergibt sich aus dem Datenschutzrecht und gibt betroffenen Personen die Moeglichkeit, zu erfahren, ob Daten zu ihrer Person verarbeitet werden.
Das Recht besteht unabhaengig davon, ob man einen konkreten Anlass vermutet. Es dient der Transparenz und ermoeglicht es, die Richtigkeit gespeicherter Angaben zu ueberpruefen. Wie das Auskunftsrecht in den Gesamtzusammenhang gehoert, zeigt der Ratgeber zum POLAS.
Wichtig ist, dass das Auskunftsrecht kein Selbstzweck ist. Es bildet die Grundlage fuer weitere Rechte, etwa die Berichtigung falscher Angaben oder die Loeschung von Daten, deren Speicherung nicht mehr zulaessig ist.
Der Antrag
Wie man Einsicht erhaelt
Wer eine POLAS Auskunft eigene Daten wuenscht, richtet den Antrag an die zustaendige Stelle, in der Regel an die Landespolizei oder das Landeskriminalamt des jeweiligen Bundeslandes. Der Antrag sollte den vollstaendigen Namen und Angaben zur Identitaet enthalten, damit die Zuordnung gelingt.
Zur Bestaetigung der Identitaet wird meist eine Kopie eines Ausweisdokuments verlangt. Das schuetzt davor, dass Unbefugte Auskunft ueber fremde Daten erhalten. Der Antrag kann formlos gestellt werden, viele Behoerden bieten jedoch Formulare oder Hinweise auf ihren Internetseiten an.
Die Auskunft ist im Grundsatz kostenfrei. Fuer die Bearbeitung gelten Fristen, innerhalb derer die Behoerde antworten muss. In bestimmten Faellen kann die Auskunft eingeschraenkt werden, etwa wenn laufende Ermittlungen gefaehrdet wuerden. Eine solche Einschraenkung muss die Behoerde jedoch begruenden.
Schritt fuer Schritt
Der Weg zur Einsicht
Der Ablauf ist ueberschaubar, wenn man die einzelnen Schritte kennt. Die POLAS Auskunft eigene Daten folgt in den meisten Laendern einem aehnlichen Muster.
Nach Eingang des Antrags prueft die Behoerde, ob Daten zur Person vorliegen. Liegen Angaben vor, wird mitgeteilt, welche das sind, woher sie stammen und zu welchem Zweck sie gespeichert wurden. Liegen keine Daten vor, erhaelt man auch darueber eine Rueckmeldung.
Fallen bei der Durchsicht Fehler auf, kann man deren Berichtigung verlangen. Sind Daten zu Unrecht gespeichert oder ist die Speicherfrist abgelaufen, kommt eine Loeschung in Betracht. Wer mit der Antwort nicht einverstanden ist, kann sich an die zustaendige Datenschutzaufsicht wenden, die den Vorgang unabhaengig ueberprueft.
Gut zu wissen
Was die Auskunft leisten kann
- ✓Sie schafft Klarheit darueber, ob ueberhaupt Daten gespeichert sind
- ✓Sie nennt Herkunft und Zweck der gespeicherten Angaben
- ✓Sie bildet die Basis fuer Berichtigung und Loeschung
- ✓Sie ist im Grundsatz kostenfrei und an Fristen gebunden
- ✓Sie kann in engen Ausnahmen eingeschraenkt werden, was zu begruenden ist
Die Auskunft ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sie ist aber ein wirksames Mittel, um die eigene Datenlage einzuschaetzen und begruendete Schritte einzuleiten. Wer unsicher ist, kann sich zusaetzlich an eine Beratungsstelle oder an die Datenschutzaufsicht des Landes wenden.
Sinnvoll ist es, eine Kopie des Antrags und der Antwort aufzubewahren. So bleibt nachvollziehbar, wann welche Auskunft erteilt wurde, falls spaeter weitere Schritte noetig werden.
Nach der Auskunft
Welche Schritte moeglich sind
Ist die Antwort der Behoerde eingetroffen, beginnt der eigentlich wichtige Teil. Nun laesst sich pruefen, ob die Angaben zutreffen und ob die Speicherung noch einen erkennbaren Zweck hat. Stellt man fest, dass etwas nicht stimmt, kann man gezielt eine Berichtigung anstossen und den Fehler benennen.
Sind Daten aus Sicht der betroffenen Person nicht mehr erforderlich, kommt ein Antrag auf Loeschung in Betracht. Dabei hilft es, den Sachverhalt knapp und sachlich zu schildern und auf die eigene Auskunft Bezug zu nehmen. Die Behoerde muss die Entscheidung nachvollziehbar begruenden.
Fuehrt der Weg ueber die Behoerde nicht zum Ziel, bleibt der Gang zur unabhaengigen Datenschutzaufsicht. Sie nimmt Beschwerden entgegen und prueft, ob die Verarbeitung rechtmaessig ist. Dieser Schritt ist kostenfrei und fuer viele der einfachste Weg, eine neutrale Einschaetzung zu erhalten.
Wer diese Moeglichkeiten kennt, kann ruhig und geordnet vorgehen. Die Auskunft ist dabei stets der erste Baustein, weil ohne Kenntnis der eigenen Datenlage keine sinnvolle Entscheidung ueber weitere Schritte moeglich ist.
Gute Vorbereitung
So gelingt ein sauberer Antrag
Ein Antrag hat die besten Aussichten, wenn er klar und vollstaendig ist. Dazu gehoeren der vollstaendige Name, das Geburtsdatum und eine ladungsfaehige Anschrift, damit die Behoerde die Anfrage eindeutig zuordnen kann. Je genauer die Angaben, desto reibungsloser laeuft die Bearbeitung.
Hilfreich ist es, hoeflich und sachlich zu formulieren und ausdruecklich auf das Auskunftsrecht Bezug zu nehmen. Man muss keinen Grund nennen, warum man die Auskunft wuenscht. Ein knapper, freundlicher Text reicht voellig aus und vermeidet unnoetige Rueckfragen.
Sinnvoll ist zudem, den Versand nachweisbar zu gestalten und eine Kopie des Schreibens zu behalten. Kommt innerhalb der Frist keine Antwort, laesst sich so belegen, wann der Antrag gestellt wurde. Auf dieser Grundlage kann man hoeflich nachfassen oder sich an die Datenschutzaufsicht wenden.
Mit dieser einfachen Vorbereitung wird aus einem abstrakten Recht ein konkreter und gut planbarer Schritt, den jede Person selbst gehen kann.
Zum ausführlichen Ratgeber Was ist das POLAS?
Wie sich die Auskunft in das Gesamtbild einfügt, zeigt der ausführliche Ratgeber.
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